Siehe Anlage Dokument.
Dort kann man nachlesen das die “Gerichtsvollzieher” seid dem 1.8.2012 private Personen sind die auf Provisionsbasis ihr freiberufliches Gehalt beziehen. Somit sind Sie in jeder hinsicht Schadenersatzpflichtig und handeln illegal wie Plünderer und Räuber.
Kein Gesetz schützt diese Personen, und mit diesem Beweis auch keine “Polizei” mehr.
Als Anlage auch eine alte Geschäftsanweisung.
Anlage: Neue Geschäftsanweisung GV vom 01.08. 2012
und die alte: GVO alte Fassung vom 15. Dezember 2003