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mein deutschland

BRD hat Menschenrechte abgeschafft

Die Bundesrepublik Deutschland hat einseitig die Europäische Menschenrechtskonvention abgeschafft. In einem Urteil des BVG v. 14.10.2004, 2 BvR 1481/04 [9], entschied dieses, dass die Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes deutsche Gerichte nicht binden. Das ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention und damit Europarecht.

Da Völkerrecht Vorrang vor Deutschem Recht hat, was sowohl im Grundgesetz Artikel 25,

“Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes”, als auch in der völkerrechtlich gültigen Weimarer Verfassung, Artikel 4 steht, stellt die Negierung von deutschen Recht unter Nichbeachtung des Völkerrechts einen Bruch desselbigen dar.

Allerdings hat das Bundesverfassungsrecht natürlich Recht – nur freie Bürger können das Völkerrecht beanspruchen. Da aber die Bewohner nur staatenlose Bewohner auf dem verwalteten freigegebenen Boden Deutschlands sind und als Sachen (§ 90 BGB [1] in Verbindung mit Artikel 43 [2] Haager Landkriegsordnung) verwaltet werden kommt natürlich Völkerrecht nur zur Anwendung wenn manes seitens der Verwaltung und ihrer Institutionen (auch Gerichte) zulässt.

Wer aber entnazifizierter Bürger nach Artikel 146 GG oder Staatlicher Selbstverwalter unter UN-Recht nach UN-Res 56/83 Artikel 9 (Völkerrecht ) ist, für den gilt es unmittelbar.

[1] § 90 BGB
Begriff der Sache

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

[2] Artikel 43 Haager Landkriegsordnung

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

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