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mein deutschland

Musterschreiben an Steuerbehörden u.s.w.

Anbei ein weiteres Musterschreiben für Finanzämter, -gerichte und auch Steuerberater und -anwälte zu Ihrer freien Verfügung. Bitte vervielfältigen Sie das so oft Sie können und wollen an alle o.a. Personenkreise!
Hier nochmal zu Ihrer Erinnerung der Auszug Ihres BVerfG:

„Das BVerfG hat unter dem Az: BVerfG 55,274/301 festgestellt, dass das Grundgesetz keine Steuerpflicht erklärt“.

Im § 125 (5) AO steht(zu Ihrem Leidwesen ebenfalls seit 1977 nachweislich aufgehoben):

„Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes kann von “Finanzbeamten”, sofern Sie überhaupt einer sein können, was ich bezweifle, festgestellt werden; sie ist festzustellen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht!“

Jeder einzelne Bürger, der bislang unberechtigte Steuern bezahlt hat entwickelt dieses berechtigte Interesse nach §125(5) Ihrer AO.

Deshalb fordere ich Sie persönlich, der Sie persönlich für die o.a. Beträge haften, die Rechtmäßigkeit Ihres Handelns nachzuweisen! Nach den bisherigen unumstößlichen Beweisen hat Ihr BVerfG(siehe Anhang) festgestellt, dass das Deutsche Reich, dessen Staatsbürger ich nach wie vor bin, nicht untergegangen ist und volle Rechtfähigkeit besitzt!

Wenn das Deutsche Reich volle Rechtfähigkeit besitzt, kann diese B(anditen)R(äuber)D(iebe)-Gesellschaft mit Ihrer Justiz diese nicht besitzen, denn auf einem und demselben Staatsgebiet kann es nur ein rechtfähiges Recht geben und das ist dann das ältere Recht des Deutschen Reiches!

Hinzu kommt das sog. Zitiergebot nach Art. 19 ihres Grundgesetzes, das im Übrigen nie in Kraft getreten ist(siehe Genehmigungsschreiben der Alliierten an K. Adenauer v. 12.Mai 1949). Bisher hat mir kein einziges Finanzamt in dieser „BRD“ seine Rechtmäßigkeit, ob gewollt oder ungewollt, nachweisen können auch nicht die sog. Finanzministerien, die ihrerseits alles an die Oberfinanzdirektionen zur Stellungnahmen abgegeben haben. Von dort kam bisher aber immer das große Schweigen. Da fragt man sich natürlich warum das so ist, oder?

Eine große Hilfe dazu ist die Internetpräsenz von Herrn Peters: wemepes.ch. Auf diesen Seiten wurde das Thema Finanzamt von vielen Seiten beleuchtet und auch ein Buch darüber verfasst, das ich Ihnen gerne „ans Herz“ legen möchte, dass Sie es lesen.

Auch haben bisher sämtliche Gerichte dieser „BRD“ eine entsprechende Feststellungsklage nicht zugelassen! Warum wohl? Haben Sie eine Erklärung dafür? Ich bin wirklich neugierig darauf.

Bisher habe ich alles hingenommen und immer brav meine „ unberechtigten Steuern“ unwissend bezahlt. Das ist nun vorbei!

Sollten auch Sie, was ich nicht für Sie hoffe, nicht in der Lage sein mir die Rechtmäßigkeit einer Steuererhebung(gilt für alle Steuerarten) in dieser „BRD“ juristisch nachzuweisen, werden einige Probleme für Sie auftreten. Dessen seien Sie sich bewusst. Das soll keine Drohung sein, sondern nur eine Feststellung!

Sie sind in diesem Fall mitschuldig u.a. der arglistigen Täuschung gem. ihres §123 I BGB, der Begünstigung gem. § 257 StGB und der Beihilfe gem. § 271 StGB und zum Betrug gem. § 263 StGB.

Nach § 5 VStGB entfällt eine Verjährung der Schadensersatzansprüche und Sie wären im vollem Umfang und uneingeschränkt haftbar für alle finanziellen Schäden einschließlich der Verzinsung für Steuerzahlungen seit dem Jahr 1977, auf deren Rückflüsse ich Anspruch hätte!

Da Sie, wie ich annehmen muss, sich im Steuerrecht fachmännisch geschult sind (Sachbearbeiter eines Finanzamtes, Steuerberater, Steueranwalt, u.v.a.m) habe ich ein einklagbares Recht auf umfassende Aufklärung des geschilderten Sachverhaltes wie oben aufgeführt und erwarte Ihre Antwort binnen der internationalen Fristenregelung 21 Tage.
Den unteren Teil bitte bei Eigenbedarf weg lassen….

Ich vertrete hier in dieser BRD weit über 4.000 Mandanten, auch in solchen Fragen des sog. Steuerrechtes. Alle Behörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Finanzämter versuchen mich als ordentlichen Recht()beistand meiner Mandanten abzulehnen, was ihnen aber nicht gelinkt, denn diese „BRD“ hat sich selbst an ihre mit unterzeichneten Verträge, z.B. EMRK, IP66 Art. 14-17 und auch selbstverständlich an die immer noch geltenden Militärgesetze der Besatzer zu halten! Leider wird immer wieder Willkür betrieben und die Bürger mit irrealen Einschüchterungsmethoden wie Zwangsandrohung mit Haft, Ordnungsgelder u.v.a.m. zu Zahlungen gezwungen, die diese eigentlich nicht machen müssten. Es wird immer wieder kund getan, dass der „Staat“ keine Aufklärungspflicht hätte! Richtig ist aber, dass diese „BRD“, wie schon erwähnt, gar kein Staat sein kann, da dieser nur das Besatzungsinstrument der Alliierten ist und das bis auf den heutigen Tag (Aussage des „Amtes für politische Bildung – Bonn).

mfg
PETERS Werner

(ordentlicher Recht()beistand in Selbstverwaltung in anl. UNO Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Person nach BGB §1 mit Erklärung zum veränderten Personenstand vom 23. November 2010 gem. International Criminal Court Ref. Nr.: OTP-CR-615/06/001)

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